Morgens ist die Wohnung kalt, die Heizkörper sind es auch, und auf dem Display der Therme blinkt ein Code. Die Heizung springt nicht an, und der erste Impuls ist der Griff zum Telefon. Manchmal steckt aber nur eine ausgelöste Sicherung, ein zu niedriger Druck oder eine falsche Betriebsart dahinter. Diese Checkliste hilft Ihnen, typische Ursachen selbst zu prüfen und zu erkennen, wann Sie wirklich den Notdienst brauchen. Vorher das Wichtigste: Bei Gasgeruch gilt keine Checkliste.

Zuerst: Riechen Sie Gas? Dann sofort handeln
Bei Gasgeruch prüfen Sie nichts an der Heizung. Es gelten sofort die Verhaltensregeln des DVGW:
- Ruhe bewahren.
- Keine Flammen, keine Funken: nicht rauchen, kein Feuerzeug, keine Licht- oder Geräteschalter betätigen, keine Stecker ziehen, kein Telefon und kein Handy im Haus benutzen.
- Fenster und Türen öffnen und Durchzug schaffen. Keine Dunstabzugshaube und keinen Ventilator einschalten.
- Gashahn bzw. Absperreinrichtung schließen.
- Mitbewohner warnen – klopfen statt klingeln – und das Haus schnell verlassen.
- Von außerhalb des Hauses den Bereitschaftsdienst des Netzbetreibers anrufen. Er ist rund um die Uhr erreichbar und kostenlos, auch bei Fehlalarm. Ist die Nummer nicht bekannt, rufen Sie die Feuerwehr unter 112.
In Duisburg ist das für viele Haushalte das Notfalltelefon der Netze Duisburg: 0203 604-2286. Gasgeruch bitte nur telefonisch melden, nicht per E-Mail. Maßgeblich ist aber die Nummer, die an Ihrem Gaszähler oder Hausanschluss steht. Im Umland und in manchen Gebieten sind andere Netzbetreiber zuständig.
Ein Heizungsfachbetrieb ist bei Gasgeruch nicht die erste Adresse. Er kommt erst zum Zug, wenn der Netzbetreiber die Anlage wieder freigegeben hat.
Heizung springt nicht an: Checkliste vor dem Anruf
Riecht es nicht nach Gas, gehen Sie diese Punkte der Reihe nach durch. Sie orientieren sich an einer Übersicht aus einem Herstellerratgeber. Im Zweifel gilt die Bedienungsanleitung Ihrer Anlage.
- Strom prüfen. Ohne Strom liefert auch eine intakte Heizung keine Wärme, denn Regelung, Pumpen und Ventile brauchen Strom. Kontrollieren Sie die Sicherung bzw. den Leitungsschutzschalter der Heizung.
- Notschalter kontrollieren. Wurde der Notschalter der Heizung, zum Beispiel im Heizungskeller, versehentlich ausgeschaltet?
- Brennstoff prüfen. Bei einer Ölheizung die Füllstandsanzeige des Tanks ansehen, bei einer Gasheizung prüfen, ob der Gashahn geöffnet ist.
- Betriebsart ansehen. Ist Sommer- oder Winterbetrieb eingestellt? Im Sommerbetrieb bleiben die Heizkörper kalt.
- Heizkurve und Zeitprogramm prüfen. Sind Heizkurve und Programm plausibel eingestellt, oder läuft gerade eine Absenkphase?
- Anlagendruck ablesen. Als Richtwert für Einfamilienhäuser gelten etwa 1,5 bis 2 bar. Der richtige Wert hängt von der Anlage ab, achten Sie auf die Markierung am Manometer und die Herstellerangabe. Wie Sie Wasser nachfüllen, erklärt der Ratgeber Heizungsdruck zu niedrig.
- Thermostate kontrollieren. Steht ein Thermostatkopf versehentlich auf dem Sternsymbol (Frostschutz, etwa 6 °C)? Ist die Batterie des Raumthermostats leer?
- Störungscode notieren. Zeigt das Display einen Fehler- oder Störungscode, schlagen Sie ihn in der Bedienungsanleitung nach und schreiben ihn auf. Diese Angabe hilft dem Fachbetrieb sehr.
Bleibt nur ein einzelner Heizkörper kalt oder gluckert er, hilft oft Entlüften. Prüfen Sie danach den Druck erneut. Mehr dazu im Ratgeber Heizkörper wird nicht warm.
Störung quittieren und den Anruf vorbereiten
Die Heizung springt nicht an, obwohl Strom, Brennstoff und Druck in Ordnung sind? Viele Geräte haben eine Entstör- oder Reset-Taste. Wie Sie damit umgehen, steht in der Bedienungsanleitung. Startet die Anlage nach einmaligem Entstören nicht wieder, ist das ein Fall für den Fachbetrieb. Für den Anruf halten Sie am besten bereit:
- den angezeigten Störungscode und den Gerätetyp vom Typenschild,
- den Anlagendruck laut Manometer,
- was Sie bereits geprüft haben, etwa Sicherung, Brennstoff und Betriebsart,
- seit wann die Heizung aus ist und ob Warmwasser noch funktioniert,
- ob Kleinkinder, ältere oder kranke Menschen im Haushalt leben.
Notdienst oder regulärer Termin?
Die Heizung springt nicht an – ist das automatisch ein Notfall? Nicht unbedingt. Ein Notdienst ist sinnvoll bei Gefahr oder drohendem Schaden. Als Orientierung:
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Totalausfall bei Frost | Notdienst |
| Wasser tritt aus der Anlage oder aus Leitungen aus | Notdienst |
| Störabschaltung, Anlage startet nach dem Entstören nicht wieder | Notdienst |
| Kälte in einem Haushalt mit Kleinkindern oder älteren Menschen | Notdienst |
| einzelner Heizkörper nur lauwarm | regulärer Termin |
| Geräusche aus Heizung oder Leitungen | regulärer Termin |
| Wartung, Effizienzfragen, Angebot für den Heizungstausch | regulärer Termin |
Zwei Beispiele: Die Therme zeigt einen Störcode, startet nach einmaligem Entstören nicht, und draußen sind es 2 °C – das ist ein Fall für den Notdienst. Der Heizkörper im Gästezimmer wird nur halb warm – dafür reicht ein Termin in der Woche.
Mieter: zuerst Vermieter oder Hausverwaltung informieren
Wer zur Miete wohnt, meldet den Ausfall zuerst dem Vermieter, der Hausverwaltung oder deren Notdienst. Die Nummer hängt oft als Aushang im Hausflur. Melden Sie den Mangel möglichst schriftlich oder mit Zeugen. Selbst einen Handwerker zu beauftragen, kommt nur im echten Notfall infrage, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist. Was dabei gilt, steht im Ratgeber Heizungsausfall in der Mietwohnung – als allgemeine Information, nicht als Rechtsberatung.
Einen seriösen Notdienst erkennen
Gerade nachts und am Wochenende lohnt ein kurzer Check. Die Verbraucherzentrale gibt dazu allgemeine Tipps:
- Lassen Sie sich nach Ihrer Schilderung die voraussichtlichen Gesamtkosten nennen, einschließlich Anfahrt und Stundensätzen. Will ein Betrieb gar keinen Preis nennen, ist Vorsicht angebracht.
- Vereinbaren Sie möglichst einen verbindlichen Komplettpreis einschließlich aller Zuschläge.
- Verlangen Sie eine Rechnung mit Einzelposten.
- Prüfen Sie, ob im Impressum eine Anschrift vor Ort angegeben ist.
Vorsorge für den nächsten Kälteeinbruch
- Wartung: Ein Wartungsvertrag wird im Herstellerratgeber als Vorsorge empfohlen. Worauf es vor dem Winter ankommt, zeigt unsere Wintercheck-Checkliste.
- Gas-Notfallhilfen: Beim Netzbetreiber können Sie eine Odorkarte und einen Anhänger „Bei Gasgeruch“ für den Gaszähler anfragen. Mit der Odorkarte lernen Sie den typischen Gasgeruch kennen.
- Nummern speichern: Legen Sie die Gas-Notrufnummer Ihres Netzbetreibers und die Nummer Ihres Heizungsfachbetriebs vorab im Handy ab.
Heizungsnotdienst in Duisburg und Umgebung
Ihre Heizung springt nicht an und die Checkliste hat nicht geholfen? Luftwerk ist als Fachbetrieb für Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär rund um die Uhr erreichbar – in Duisburg, Moers, am Niederrhein und im westlichen Ruhrgebiet. Nennen Sie uns am Telefon den Störungscode und was Sie bereits geprüft haben. Bei Gasgeruch gilt immer zuerst: Haus verlassen und von draußen den Netzbetreiber oder die 112 anrufen. Rufen Sie an unter 0176 410 690 04 oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Alles zum Ablauf finden Sie auf der Seite Heizungsnotdienst Duisburg.
Weiterlesen: Heizungsdruck zu niedrig · Heizkörper wird nicht warm · Wasserleitung eingefroren
Quellen: DVGW: Was tun bei Gasgeruch?; Netze Duisburg: Kontakt und Notfallnummern; Viessmann: Heizung defekt (Herstellerratgeber); co2online: Heizungsthermostat – Funktionsweise; Verbraucherzentrale: Handwerker; Verbraucherzentrale: Notdienste an Feiertagen; Stiftung Warentest: Heizungsausfall. Stand: Oktober 2026.
Häufig gestellte Fragen
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