Der alte Gaskessel hat 24 kW – also braucht die neue Wärmepumpe auch 24 kW? So einfach ist es selten. Seit dem Einbau wurden vielleicht Fenster getauscht oder das Dach gedämmt, und beides senkt den Wärmebedarf deutlich. Wie viel Leistung Ihr Haus heute wirklich braucht, zeigt erst eine Heizlastberechnung. Dieser Ratgeber erklärt, was dahintersteckt, worin sich die Verfahren unterscheiden und warum sie für die Förderung faktisch dazugehört.

Was die Heizlast beschreibt
Die Heizlast ist die Wärmeleistung in Watt oder Kilowatt, die ein Raum oder ein ganzes Gebäude braucht, um auch bei großer Kälte die gewünschte Temperatur zu halten. Sie ist nicht dasselbe wie der Jahresverbrauch in Kilowattstunden. Berechnet wird sie nach der Normenreihe DIN EN 12831-1 in Verbindung mit der nationalen Ergänzung DIN/TS 12831-1. Wird die Lüftung richtig berücksichtigt, ist die Erwärmung der einströmenden Luft bereits enthalten. Die Leistung für warmes Trinkwasser wird gesondert ermittelt, nach DIN EN 12831-3 bzw. DIN 4708.
Raumweise Heizlast und Gebäudeheizlast
Eine fachgerechte Berechnung liefert zwei Ergebnisse mit unterschiedlichen Aufgaben:
- Raumweise Heizlast: Grundlage für die Prüfung der Heizflächen in jedem Raum, für die Voreinstellung der Ventile und für die nötige Vorlauftemperatur.
- Gebäudeheizlast: Grundlage für die Größe des Wärmeerzeugers, also zum Beispiel der Wärmepumpe.
Warum beides zählt, zeigt ein Beispiel aus der VdZ-Fachregel zum hydraulischen Abgleich: Ist der Heizkörper im Bad zu knapp bemessen, zwingt allein dieser Raum das ganze Haus auf eine höhere Vorlauftemperatur. Erkennbar ist das an einer geringen Spreizung an diesem Heizkörper, also einem kleinen Unterschied zwischen Vor- und Rücklauftemperatur. Für eine Wärmepumpe ist das ungünstig, denn ihre Vorlauftemperatur soll möglichst niedrig sein.
Verfahren A und Verfahren B im Vergleich
| Merkmal | Verfahren A | Verfahren B |
|---|---|---|
| Vorgehen | Abschätzung für das ganze Gebäude, etwa mit Faustwerten | Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 |
| Ergebnis | grobe Gebäudeheizlast | Heizlast jedes Raums und des Gebäudes |
| Für Wärmepumpen | nicht die Empfehlung der VdZ | von der VdZ empfohlen |
| BEG-Förderung | seit 01.01.2023 nicht mehr zulässig | seit 01.01.2023 das einzig zulässige Verfahren |
Die VdZ empfiehlt in ihrer Fachregel für Wärmepumpen ausdrücklich das Verfahren B. Der Grund: Die Vorlauftemperatur soll möglichst niedrig sein, weil die Förderrichtlinien bestimmte Jahresarbeitszahlen verlangen. Das gelingt nur, wenn jeder Raum mit seinen Heizflächen bekannt ist.
So läuft eine raumweise Berechnung ab
- Gebäude aufnehmen. Räume und Flächen, Fenster, Außenwände, Dach und Keller werden erfasst, ebenso bereits erfolgte Sanierungen.
- Heizlast je Raum berechnen. Nach DIN EN 12831-1 und DIN/TS 12831-1 ergibt sich für jeden Raum, wie viel Wärmeleistung er braucht.
- Heizflächen prüfen. Für jeden Raum wird geprüft, ob Heizkörper oder Fußbodenheizung diese Leistung bei möglichst niedriger Vorlauftemperatur liefern. Zu knappe Heizkörper fallen hier auf.
- Wärmeerzeuger auslegen. Aus der Gebäudeheizlast, ergänzt um die Leistung für warmes Trinkwasser, ergibt sich die nötige Größe der Wärmepumpe.
- Abgleichen und dokumentieren. Mit den raumweisen Werten werden die Ventile voreingestellt und die Regelung angepasst. Alle Einstellwerte werden schriftlich festgehalten.
Grobschätzung mit Faustwerten: ein Rechenbeispiel
Für eine erste Abschätzung nach Verfahren A nennt die VdZ-Fachregel Faustwerte je Quadratmeter beheizter Fläche, abhängig vom Baualter (in Anlehnung an den Nationalen Anhang zu DIN EN 15378). Ein Auszug, Werte in Watt je Quadratmeter:
| Beheizte Fläche | ab 2009 | 2002–2008 | 1995–2001 | 1984–1994 | 1978–1983 | bis 1977 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 100 m² | 38 W/m² | 45 W/m² | 67 W/m² | 99 W/m² | 115 W/m² | 163 W/m² |
| 150 m² | 37 W/m² | 44 W/m² | 66 W/m² | 98 W/m² | 114 W/m² | 161 W/m² |
| 200 m² | 37 W/m² | 44 W/m² | 65 W/m² | 97 W/m² | 113 W/m² | 160 W/m² |
Rechenbeispiel: Ein unsaniertes Einfamilienhaus, Baujahr 1975, mit 150 m² beheizter Fläche. Laut Tabelle sind das 161 W/m². 161 W/m² × 150 m² = 24.150 W, also rund 24 kW.
Das ist ausdrücklich nur eine Grobschätzung. Wurden Fenster getauscht oder das Dach gedämmt, liegt der tatsächliche Wert deutlich niedriger. Eine Alternative für die Größe des Wärmeerzeugers sind reale Verbrauchswerte, am besten aus den Abrechnungen Ihres Energieversorgers. Sie müssen auf Plausibilität geprüft werden: Ein Kaminofen oder eine andere Wärmequelle verfälscht das Ergebnis.
Warum eine zu große Wärmepumpe schadet
Wer zur Sicherheit großzügig aufrundet, tut sich keinen Gefallen. Ist die kleinste Leistung der Wärmepumpe größer als der Wärmebedarf an milden Tagen, schaltet sie häufig ein und aus. Dieses Takten erhöht den Verschleiß am Verdichter und kostet Effizienz. Außerdem ist eine größere Anlage in der Anschaffung teurer.
Die Forschung sieht das differenziert. Der Schweizer Bericht „OptiPower“ für das Bundesamt für Energie (OST, Institut SPF) kommt zu dem Ergebnis, dass Überdimensionierung die Effizienz nicht immer senkt, bei Sole-Wasser-Geräten teils gar nicht. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Inverter kann sie aber deren Vorteile zunichtemachen. Empfohlen wird deshalb eine knappe Auslegung. Auch für die Heizflächen gibt die VdZ-Fachregel Planungsannahmen vor: Für Wärmepumpen rechnet man mit einer Spreizung von 8 bis 10 K, für Standardanlagen mit 10 bis 20 K.
Heizlastberechnung und Förderung
Seit dem 01.01.2023 ist für die BEG-Förderung bei BAFA und KfW – auch beim Heizungstausch – nur noch der hydraulische Abgleich nach Verfahren B zulässig. Verfahren B setzt eine raumweise Berechnung der Heizlast voraus. Der Fachhandwerker bestätigt den Abgleich auf dem VdZ-Formular, das mit dem Verwendungsnachweis eingereicht wird.
In den technischen FAQ der KfW zur Einzelmaßnahmenförderung heißt es sinngemäß: Für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B ist eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 und DIN/TS 12831-1 erforderlich. Die Gebäudeheizlast für die Wärmepumpe soll bevorzugt nach DIN EN 12831 ermittelt werden. Pauschale Online-Rechner oder Faustwerte reichen also nicht. Da die Förderung 2026 neu gefasst wurde, prüfen Sie vor dem Antrag die aktuelle Fassung der FAQ.
Für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten schreibt § 60c GModG den hydraulischen Abgleich nach dem Einbau einer wasserführenden Heizungsanlage ohnehin vor. Dazu gehören eine raumweise Heizlast, die Prüfung der Heizflächen und die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung; das Ergebnis ist schriftlich zu bestätigen.
Wann neu gerechnet werden muss
Werden nur einzelne Heizkörper gegen Modelle gleicher Normleistung getauscht, ist laut VdZ-Fachregel keine neue Berechnung nötig. Wird ein großer Teil der Heizkörper ersetzt, sollte eine raumweise Berechnung geprüft werden. Vor dem Heizungstausch gilt: Je besser die Unterlagen, desto genauer das Ergebnis. Hilfreich sind:
- Grundrisse oder Baupläne mit Raumgrößen
- Angaben zu Sanierungen wie neuen Fenstern, Dach- oder Fassadendämmung, möglichst mit Jahr
- Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre
- Hinweise auf weitere Wärmequellen, etwa einen Kaminofen
- eine Übersicht der vorhandenen Heizkörper oder Fußbodenheizkreise
Heizlastberechnung in Duisburg und Umgebung
Luftwerk berechnet die Heizlast Raum für Raum, prüft Ihre Heizflächen, legt die Wärmepumpe passend aus und führt den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durch – inklusive Bestätigung für den Förderantrag. Mit dem Förder-Check KfW 458 klären wir die Förderung vor der Beauftragung. Wir sind in Duisburg, Moers, am Niederrhein, im westlichen Ruhrgebiet sowie zwischen Krefeld, Düsseldorf, Neuss und Köln im Einsatz. Rufen Sie an unter 0176 410 690 04 oder schreiben Sie uns per WhatsApp.
Weiterlesen: Fußbodenheizung: hydraulischer Abgleich · Hybridheizung aus Wärmepumpe und Gas · Wärmepumpe im Altbau
Quellen: VdZ-Fachregel Hydraulischer Abgleich; VdZ: Formulare hydraulischer Abgleich; KfW: Technische FAQ BEG EM; OST/SPF: Schlussbericht OptiPower (BFE); § 60c GModG. Stand: Oktober 2026.
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