RLT-Anlage für Gewerbe und Industrie
Eine RLT-Anlage sorgt in Hallen, Büros und Praxen für gesunde Luft, sichere Arbeitsbedingungen und niedrige Energiekosten. Luftwerk plant, baut und wartet raumlufttechnische Anlagen für Gewerbe und Industrie in Duisburg, im Ruhrgebiet und in ganz NRW. Dabei erhalten Sie Planung, Montage und Wartung aus einer Hand – mit einem festen Ansprechpartner.
Unsere Leistungen im Lüftungsbau
- Bedarfsermittlung: Luftmengen, Lasten und Nutzung
- Auslegung nach DIN EN 16798-3 und den Arbeitsstättenregeln (ASR A3.6)
- Zentralgeräte mit Wärmerückgewinnung, Kanalnetz und Regelung
- Absaugungen und Prozessluft für Produktion und Werkstatt
- Inbetriebnahme, Einregulierung und Dokumentation
- Wartung, Filterwechsel und 24/7-Störungsdienst
Warum sich eine moderne RLT-Anlage rechnet
Viele ältere Lüftungsanlagen laufen ohne Wärmerückgewinnung oder mit veralteten Ventilatoren. Dadurch heizen Sie im Winter buchstäblich zum Fenster hinaus. Eine moderne RLT-Anlage mit Wärmerückgewinnung holt dagegen einen großen Teil der Wärme aus der Abluft zurück. Zudem senken EC-Ventilatoren und eine bedarfsgerechte Regelung den Stromverbrauch. Somit sinken Ihre Betriebskosten, während die Luftqualität steigt.
Rechenbeispiel: Wärmerückgewinnung in der Halle
Zunächst zeigt ein vereinfachtes Beispiel die Größenordnung. Beispielsweise fördert eine Anlage 10.000 m³ Luft pro Stunde, und zwar an 2.500 Stunden in der Heizperiode. Außerdem beträgt die mittlere Temperaturdifferenz zwischen innen und außen 12 Kelvin. Ohne Wärmerückgewinnung gehen so rund 102.000 kWh Heizwärme pro Jahr verloren (10.000 m³/h × 0,34 Wh/m³K × 12 K × 2.500 h).
Eine Wärmerückgewinnung mit 75 Prozent Rückwärmzahl spart davon folglich etwa 76.000 kWh. Bei 10 Cent pro kWh Wärme sind das somit rund 7.600 Euro im Jahr. Kostet die Nachrüstung zum Beispiel 30.000 Euro, amortisiert sie sich also in etwa vier Jahren. Allerdings braucht die Wärmerückgewinnung etwas mehr Ventilatorstrom. Deshalb berechnen wir die tatsächlichen Werte immer für Ihr Objekt.

Normen und Betreiberpflichten im Blick
Für Arbeitsstätten verlangt die ASR A3.6 ausreichend gesunde Atemluft. Die Auslegung von Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden beschreibt außerdem die DIN EN 16798-3. Zudem regelt die Richtlinie VDI 6022 die Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen. Als Betreiber sind Sie jedoch für den sicheren und hygienischen Betrieb verantwortlich. Deshalb planen wir Wartungsintervalle und Dokumentation von Anfang an mit.
So läuft Ihr Lüftungsprojekt mit Luftwerk ab
- Bestandsaufnahme vor Ort und Klärung der Anforderungen
- Konzept mit Luftmengen, Gerätevorschlag und Kostenrahmen
- Angebot mit transparenten Positionen – auf Wunsch nach Ihrem Leistungsverzeichnis
- Montage mit fester Bauleitung und abgestimmtem Zeitplan
- Inbetriebnahme, Einregulierung, Einweisung und Übergabe der Unterlagen
- Wartungsvertrag mit festen Intervallen
RLT-Anlage für jede Branche
Zum Beispiel planen wir Lüftung für Büros und Verwaltungen, Arztpraxen, Gastronomie, Werkstätten und Produktionshallen. Außerdem übernehmen wir die Lüftung in Wohnanlagen der Wohnungswirtschaft. Für Wohnungen und Einfamilienhäuser finden Sie Informationen auf unserer Seite kontrollierte Wohnraumlüftung. Kühlung für Büros und Serverräume beschreiben wir dagegen unter VRF-Klimaanlage.
Förderung für Lüftung mit Wärmerückgewinnung
Auch Unternehmen können für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung Fördermittel erhalten, zum Beispiel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA). Die Bedingungen ändern sich allerdings regelmäßig. Deshalb prüfen wir die passenden Programme vor Ihrer Investition.
Häufige Fragen zur RLT-Anlage
Was ist der Unterschied zwischen RLT-Anlage und Klimaanlage?
Eine RLT-Anlage tauscht und behandelt die Luft, sie bringt also frische Außenluft ins Gebäude. Eine Klimaanlage kühlt oder heizt dagegen meist die vorhandene Raumluft. Viele RLT-Anlagen können zusätzlich kühlen oder befeuchten.
Wie oft braucht eine RLT-Anlage eine Wartung?
Das hängt vor allem von Anlage, Nutzung und Herstellerangaben ab. Filter wechseln wir meist mehrmals im Jahr. Hinweise zu Hygieneprüfungen enthält die Richtlinie VDI 6022.
Arbeiten Sie auch nach Leistungsverzeichnis?
Ja. Wir bepreisen Ihr Leistungsverzeichnis, auch als GAEB-Datei, und erstellen ein vergleichbares Angebot.
Sind Sie auch bei Störungen erreichbar?
Ja, unser Störungsdienst ist rund um die Uhr erreichbar – per Telefon und WhatsApp.
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