Kurz gesagt: Der Rat der Stadt Duisburg hat am 4. Mai 2026 den Kommunalen Wärmeplan beschlossen. Er zeigt, in welchen Straßen die Stadt künftig ein Wärmenetz (Fernwärme) für sinnvoll hält und wo Häuser ihre Wärme selbst erzeugen werden – meist mit einer Wärmepumpe. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Der Wärmeplan schreibt Ihnen keine Heizung vor. Er hilft aber bei der Entscheidung, welche Heizung sich für Ihre Adresse langfristig lohnt.
Was steht im Duisburger Wärmeplan?
Der Plan wurde ab September 2023 von der Stadtverwaltung und der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV) erarbeitet. Duisburg plant eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045. Die Ergebnisse teilen das Stadtgebiet in vier Arten von Gebieten ein:
- Wärmenetzeignungsgebiete: Hier hält die Stadt ein Wärmenetz für geeignet.
- Wärmenetzprüfgebiete: Ob ein Netz kommt, wird noch untersucht.
- Dezentrale Gebiete: Hier ist kein Wärmenetz vorgesehen – jedes Haus versorgt sich selbst, typischerweise mit Wärmepumpe.
- Wärmenetzausbau: Bereiche, in denen bestehende Netze erweitert werden sollen.
Welche Kategorie für Ihre Straße gilt, sehen Sie in der interaktiven Karte der Stadt auf du-heizt.de, dem offiziellen Informationsportal der Stabsstelle Klimaschutz.
Was heißt das für Ihre Heizungsentscheidung?
| Ihre Adresse liegt im … | Was wir in der Regel empfehlen |
|---|---|
| Wärmenetzeignungsgebiet | Vor einem Heizungstausch bei den Stadtwerken bzw. Fernwärme Duisburg nach Anschlusszeitpunkt und Kosten fragen. Ist der Anschluss erst in einigen Jahren absehbar, kann eine Übergangslösung oder Reparatur wirtschaftlicher sein als eine neue Anlage. |
| Wärmenetzprüfgebiet | Funktionierende Heizung weiter betreiben und warten; bei Ausfall Kosten über 15–20 Jahre vergleichen (Wärmepumpe, Hybrid, späterer Netzanschluss). |
| Dezentralen Gebiet | Die Wärmepumpe ist hier meist die naheliegende Lösung. Entscheidend ist, ob Ihr Haus mit moderaten Vorlauftemperaturen warm wird – siehe Wärmepumpe im Altbau. |
Beispiel: Ein Einfamilienhaus in einem dezentralen Gebiet, dessen 25 Jahre alter Gaskessel noch läuft, muss nicht getauscht werden. Fällt der Kessel im Winter aus, lohnt sich der direkte Vergleich: neue Gasheizung mit steigender Bio-Quote ab 2029 gegenüber einer geförderten Wärmepumpe.
Förderung: Was gilt 2026?
Für den Umstieg auf eine Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Wärmenetz gibt es Zuschüsse über das KfW-Programm 458 – nach den seit 21. Juli 2026 geltenden Sätzen insgesamt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, bezogen auf höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit (also bis zu 22.400 Euro Zuschuss). Diese Werte gelten für Anträge bis 31.01.2027. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 1. Februar 2027. Wichtig ist die Reihenfolge: Liefer- und Leistungsvertrag mit Förderbedingung abschließen, dann den KfW-Antrag stellen und erst nach der Zusage mit den Arbeiten beginnen. Details und Rechenbeispiele: Förderung Heizungstausch 2026 und Heizung tauschen nach dem GModG.
So gehen Sie vor – in drei Schritten
- Adresse prüfen (5 Minuten): Karte auf du-heizt.de öffnen, Gebietsart notieren.
- Heizungszustand festhalten: Alter, Brennstoff, Vorlauftemperatur im Winter, letzte Wartung.
- Beratung vor Ort: Wir prüfen Heizlast und Heizkörper und rechnen die Varianten mit Förderung durch – kostenlos und unverbindlich.
Stand: 9. Oktober 2026. Quellen: du-heizt.de – Stabsstelle Klimaschutz Duisburg (Ratsbeschluss vom 04.05.2026); KfW-Programm 458; Gebäudemodernisierungsgesetz.
Häufig gestellte Fragen
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