Hybridheizung: Wärmepumpe plus Gas – Regeln und Förderung 2026

Die Gasheizung ist in die Jahre gekommen, das Haus ist ein kaum gedämmter Altbau mit Heizkörpern – und eine reine Wärmepumpe erscheint Ihnen zu riskant. Dann liegt der Gedanke an eine Hybridheizung nahe: Eine Wärmepumpe übernimmt den Großteil des Jahres, ein Gas-Brennwertgerät springt an sehr kalten Tagen ein. Seit dem 29.07.2026 gilt dafür das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Dieser Ratgeber erklärt, wie das System arbeitet, welche Pflichten ab 2029 greifen und was gefördert wird.

Gas-Brennwertgerät und Wärmepumpen-Inneneinheit als Hybridheizung im Heizungsraum (Symbolbild, KI-generiert)
Symbolbild (KI-generiert)

So funktioniert eine Hybridheizung

Wärmepumpe und Gas-Brennwertgerät hängen an einer gemeinsamen, übergeordneten Regelung. Die Wärmepumpe deckt den Großteil des Jahres ab. Das Gasgerät übernimmt bei hoher Last oder sehr niedrigen Außentemperaturen. Die Regelung kann außerdem nach Energiepreisen umschalten, also danach entscheiden, welcher Energieträger gerade weniger kostet.

Der wichtigste Begriff ist der Bivalenzpunkt. Das ist die Außentemperatur, bei der die Leistung der Wärmepumpe gerade noch der Heizlast des Hauses entspricht. Darunter braucht sie Unterstützung. Als Orientierungswert nennt das Portal 42watt mit Verweis auf die VDI 4645 einen Bivalenzpunkt zwischen −3 und −7 °C. Den passenden Wert für Ihr Haus liefert erst eine Heizlastberechnung.

Drei Betriebsweisen im Vergleich

BetriebsweiseSo arbeitet sieMindestleistung der Wärmepumpe nach § 43 Abs. 5 GModG
Bivalent parallelUnterhalb des Bivalenzpunkts laufen beide Geräte gleichzeitig.30 % der Leistung des Gasgeräts
Bivalent teilparallelIm Übergangsbereich laufen beide gemeinsam, danach heizt das Gasgerät allein.30 % der Leistung des Gasgeräts
Bivalent alternativAm Bivalenzpunkt wird umgeschaltet, es läuft immer nur ein Gerät.40 % der Leistung des Gasgeräts

Die rechte Spalte wird ab 2029 wichtig. Gemeint ist die Leistung der Wärmepumpe am Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 im Verhältnis zum Spitzenlasterzeuger, hier dem Gasgerät. Was das bringt, erklären wir weiter unten.

Was seit dem 29.07.2026 gilt

Mit dem GModG ist die bisherige 65-%-Regel weggefallen: Die §§ 71 bis 73 sind gestrichen. Damit entfallen auch die Betriebsverbote nach Alter und die Beratungspflicht vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung. Eine funktionierende Bestandsheizung müssen Sie nicht tauschen.

Stattdessen nennt § 42 Abs. 2 GModG einen Katalog frei wählbarer Optionen – von der Gasheizung über die elektrische Wärmepumpe bis zur Übergabestation für ein Wärmenetz. Die Wärmepumpen-Hybridheizung (Nr. 5) ist eine davon: eine Wärmepumpe kombiniert mit einer Gas-, Heizöl-, Flüssiggas- oder Biomassefeuerung. Für die gewählte Option gelten die Maßgaben der §§ 43 bis 46.

Bio-Treppe ab 2029: Wann der Hybrid die Pflicht erfüllt

Wer nach dem 29.07.2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss nach § 43 Abs. 1 GModG steigende Anteile der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder bestimmten Arten von Wasserstoff (inklusive Derivaten) beziehen:

  • ab 01.01.2029: mindestens 10 %
  • ab 01.01.2030: mindestens 15 %
  • ab 01.01.2035: mindestens 30 %
  • ab 01.01.2040: mindestens 60 %

Pflichtig ist der Eigentümer, bei fremdem Betrieb der Betreiber. Heizungen, die vor dem Stichtag eingebaut wurden, sind nicht betroffen. Verstöße gegen § 43 Abs. 1 können nach § 108 GModG mit einem Bußgeld bis 5.000 € geahndet werden.

Hier kommt der Hybrid ins Spiel: Nach § 43 Abs. 5 gilt die Pflicht als erfüllt, wenn die Wärmepumpe am Teillastpunkt A mindestens 30 % (parallel oder teilparallel) bzw. 40 % (alternativ) der Leistung des Gasgeräts erreicht. Eine ausreichend große Wärmepumpe erfüllt die Bio-Treppe also ohne Biogas-Zukauf.

Rechenbeispiel: Eine Gastherme mit 20 kW läuft parallel zur Wärmepumpe. Die Wärmepumpe braucht am Teillastpunkt A mindestens 6 kW (20 kW × 30 %). Bei alternativem Betrieb wären es mindestens 8 kW (20 kW × 40 %). Zusätzlich enthält die Vorschrift Nachweisregeln, unter anderem für Gebäude ab sechs Wohnungen und Nichtwohngebäude. Ihr Wortlaut ist nicht ganz eindeutig und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Förderung: Gezahlt wird nur für den Wärmepumpenanteil

Ordnungsrecht und Förderrecht sind zwei Paar Schuhe. Das GModG erlaubt Gas-Hybride wieder, gefördert wird aber nur der erneuerbare Teil. Laut Förderrichtlinie BEG EM (Nr. 5.3 c) sind elektrisch angetriebene Wärmepumpen förderfähig, bei bivalenten Kombi- oder Kompaktgeräten die anteiligen Ausgaben für die Wärmepumpe. Gas-Wärmeerzeuger stehen nicht im Katalog. Bei einer Hybridheizung zahlt die KfW also nur auf den Wärmepumpenanteil.

Laut KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026) gibt es 30 % Grundförderung. Dazu kommt ein Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 %, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen höchstens 30.000, 40.000 bzw. 50.000 € beträgt; mit Kind gilt ein Familienzuschlag von 10.000 €. Den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % gibt es beim Gas-Hybrid nach unserer Auslegung nicht: Nach Nr. 8.4.4 der Richtlinie dürfen die Wohnungen nach dem Austausch nicht mehr von fossilen oder gasbetriebenen Heizungen versorgt werden. Ausnahmen gelten nur für gasbetriebene Brennstoffzellen und wasserstofffähige Heizungen. Für ein Gas-Hybrid mit Brennwertgerät ergibt sich daraus nach unserer Auslegung:

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenGrundförderungEinkommensbonusFördersatz auf den Wärmepumpenanteil (ohne Klimageschwindigkeitsbonus)
über 50.000 €30 %–30 %
bis 50.000 €30 %10 %40 %
bis 40.000 €30 %30 %60 %
bis 30.000 €30 %40 %70 %

Die Obergrenze liegt laut Merkblatt bei 70 %, bei einem Einkommen bis 30.000 € bei 80 %; ohne Klimageschwindigkeitsbonus ist beim Gas-Hybrid aber bei 70 % Schluss. Den Antrag stellen Sie vor Vorhabenbeginn. Den Vertrag schließen Sie mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die Bestätigung zum Antrag kommt vom Energieeffizienz-Experten oder vom Fachunternehmen. Für die Umsetzung bleiben 36 Monate. Mehr im Ratgeber Förderung Heizungstausch 2026.

Ausblick 2027: was sich ändern kann

Die Richtlinie BEG EM sieht ab dem ersten Quartal 2027 Änderungen vor. Die Grundförderung für Wärmepumpen soll dann 15 % betragen, dazu käme ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU. Die KfW formuliert das in ihren FAQ noch vorsichtiger; Starttermin und Herkunftsnachweis sind offen. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt laut Merkblatt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 01.08.2028.

Eine wichtige Ausnahme betrifft Hybrid-Besitzer: Ab 2027 soll es keinen Zuschuss für einen neuen Wärmeerzeuger mehr geben, wenn schon ein seit dem 01.01.2008 betriebener erneuerbarer Erzeuger vorhanden ist. Der Ersatz von Gas-, Öl- oder Kohle-Erzeugern in bivalenten Systemen bleibt laut Richtlinie aber förderfähig. Der spätere Tausch des Gasteils einer Hybridanlage bleibt damit grundsätzlich förderbar.

Für wen lohnt sich ein Hybridsystem?

Laut Hersteller Viessmann ist ein Gas-Hybrid vor allem in wenig oder gar nicht sanierten Altbauten mit hohen Vorlauftemperaturen sinnvoll. In Neubauten und sanierten Gebäuden ist meist eine reine Wärmepumpe wirtschaftlicher. Eine erste Einordnung:

  • Eher Hybrid: Das Haus ist wenig gedämmt, die Heizkörper brauchen hohe Vorlauftemperaturen, und Sie wollen schrittweise sanieren.
  • Eher Hybrid: Sie möchten das Gasgerät später ersetzen – dieser Tausch bleibt im bivalenten System förderfähig.
  • Eher reine Wärmepumpe: Das Gebäude ist saniert, niedrige Vorlauftemperaturen reichen aus.
  • Eher reine Wärmepumpe: Sie wollen den Klimageschwindigkeitsbonus nutzen, solange es ihn gibt.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz, das KfW-Merkblatt und die Richtlinie in der Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Antrags gilt.

Hybridheizung planen in Duisburg und Umgebung

Luftwerk berechnet die Heizlast, legt Bivalenzpunkt und Betriebsweise fest und dimensioniert die Wärmepumpe so, dass sie die Vorgaben des § 43 Abs. 5 GModG erfüllt. Mit dem Förder-Check KfW 458 klären wir vor der Beauftragung, welcher Anteil förderfähig ist und ob im Einzelfall eine Ausnahme beim Bonus greift. Mehr zu unseren Heizungsanlagen und zur Wärmepumpe. Wir sind in Duisburg, Moers, am Niederrhein, im westlichen Ruhrgebiet sowie zwischen Krefeld, Düsseldorf, Neuss und Köln im Einsatz. Rufen Sie an unter 0176 410 690 04 oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

Weiterlesen: Heizung tauschen 2026 · Wärmepumpe im Altbau · Heizlastberechnung vor dem Heizungstausch

Quellen: § 42 GModG; § 43 GModG; §§ 71–73 GModG (weggefallen); § 108 GModG; KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026); Richtlinie BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1; 42watt: Bivalente Wärmepumpe; Viessmann: Gas-Hybrid (Technik); Haufe: Gebäudemodernisierungsgesetz. Stand: Oktober 2026.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Hybridheizung aus Wärmepumpe und Gas 2026 erlaubt?+

Ja. Seit dem 29.07.2026 ist die 65-%-Regel weggefallen. Die Wärmepumpen-Hybridheizung ist eine von mehreren frei wählbaren Optionen nach § 42 Abs. 2 GModG. Für Gasheizungen, die nach dem 29.07.2026 neu eingebaut werden, gilt ab 2029 aber die Bio-Treppe nach § 43 Abs. 1.

Wann erfüllt ein Hybrid die Bio-Treppe ohne Biogas?+

Wenn die Wärmepumpe am Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 mindestens 30 % der Leistung des Gasgeräts erreicht (parallel oder teilparallel) bzw. 40 % (alternativ). Beispiel: Bei 20 kW Gasleistung im Parallelbetrieb sind das mindestens 6 kW.

Wird eine Hybridheizung von der KfW gefördert?+

Gefördert wird nur der Wärmepumpenanteil. Laut KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026) gibt es 30 % Grundförderung plus gegebenenfalls Einkommensbonus. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es beim Gas-Hybrid nach unserer Auslegung der Richtlinie nicht.

Was ist der Bivalenzpunkt?+

Die Außentemperatur, bei der die Leistung der Wärmepumpe gerade der Heizlast des Hauses entspricht. Darunter hilft das Gasgerät mit oder übernimmt allein, je nach Betriebsweise. Der passende Wert ergibt sich aus Heizlast und Wärmepumpenleistung.

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