Wärmepumpe Stromtarif: § 14a EnWG und die Module 1 bis 3

Die neue Wärmepumpe läuft, und der Stromanbieter fragt: Modul 1 oder Modul 2? Dazu kommt die Sorge, der Netzbetreiber könnte die Heizung an kalten Tagen einfach abschalten. Wer für die Wärmepumpe Stromtarif und Netzentgelt-Modul passend wählt, kann jedes Jahr spürbar sparen. Dieser Ratgeber erklärt, was § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt, was die drei Module im Netzgebiet der Netze Duisburg 2026 bringen und wann sich ein zweiter Zähler lohnt.

Zählerschrank mit zwei Stromzählern für Haushalt und Wärmepumpe (Symbolbild, KI-generiert)
Symbolbild (KI-generiert)

Was § 14a EnWG für Wärmepumpen regelt

Seit dem 01.01.2024 gelten neue Regeln für sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Erfasst sind neue Geräte mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung:

  • Wärmepumpen, einschließlich Heizstab
  • Anlagen zur Raumkühlung, also auch Klimaanlagen
  • private Wallboxen
  • Stromspeicher beim Strombezug

Mehrere kleine Geräte derselben Kategorie werden zusammengerechnet. Drei Klima-Splitgeräte mit je 1,5 kW ergeben 4,5 kW – und fallen damit unter die Regel. Selbst erzeugter PV-Strom wird nicht gegengerechnet. Neue Geräte werden beim Netzbetreiber angemeldet. Dieser darf den Anschluss nicht wegen drohender Netzüberlastung ablehnen oder verzögern. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Dimmen statt abschalten: Was die Steuerung bedeutet

Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung drosseln – aber nur bei drohender Überlastung oder Beschädigung des Netzes und nur so lange wie nötig. Wichtig für den Alltag:

  • Pro Gerät bleiben bei direkter Ansteuerung mindestens 4,2 kW verfügbar.
  • Bei großen Wärmepumpen und Klimaanlagen über 11 kW beträgt die Mindestleistung 40 % der Anschlussleistung.
  • Ihr Haushaltsstrom für Licht, Herd oder Kühlschrank bleibt unberührt.
  • Mit einem Energiemanagementsystem wird die Mindestleistung für alle Geräte gemeinsam berechnet.

Als Übergang ist eine vorbeugende Steuerung erlaubt: höchstens zwei Stunden pro Tag und längstens 24 Monate je Netzbereich. Ist ein intelligentes Messsystem eingebaut, läuft die Steuerung über das Smart-Meter-Gateway.

Die drei Module: Werte der Netze Duisburg 2026

Als Ausgleich für die Steuerbarkeit sinkt das Netzentgelt. Sie wählen zwischen drei Varianten. Die Bruttowerte stammen aus dem Preisblatt Strom 2026 der Netze Duisburg:

ModulSo funktioniert esNetze Duisburg 2026 (brutto)
Modul 1 (Pauschale)fester Rabatt pro Jahr, kein separater Zähler; gilt, wenn Sie nichts anderes wählen141,94 € weniger pro Jahr
Modul 2 (prozentual)Netzentgelt-Arbeitspreis sinkt um 60 %; separater Zähler nötig, kein Netzentgelt-Grundpreis am Wärmepumpenzähler3,31 statt 8,26 ct/kWh
Modul 3 (zeitvariabel)nur zusammen mit Modul 1 und mit intelligentem Messsystem; Zeitfenster gelten im 1. und 4. Quartal00:00–06:00 Uhr 2,48 ct/kWh, 14:15–18:45 Uhr 11,63 ct/kWh, sonst 8,26 ct/kWh

Ein Wechsel zwischen Modul 1 und Modul 2 ist möglich, aber nicht rückwirkend. Wichtig: Die Werte gelten nur im Netzgebiet der Netze Duisburg GmbH. Im Umland sind andere Netzbetreiber mit eigenen Preisblättern zuständig. Fragen Sie im Zweifel Ihren Stromlieferanten, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse gilt. Zur Einordnung: Die Bundesnetzagentur nannte für die Pauschale nach Modul 1 eine Spanne von 110 bis 190 Euro pro Jahr (Stand 2023).

Beispielrechnung: 5.000 kWh Wärmepumpenstrom in Duisburg

In dieser Beispielrechnung verbraucht eine Wärmepumpe 5.000 kWh Strom im Jahr. So unterscheiden sich die beiden Hauptmodule beim Netzentgelt (Bruttowerte der Netze Duisburg 2026):

Modul 1Modul 2
Rechenwegfeste Pauschale5.000 kWh × 4,95 ct (8,26 minus 3,31 ct)
Ersparnis beim Netzentgelt141,94 € pro Jahrca. 248 € pro Jahr
zusätzlicher Zählerneinja

Die Rechnung betrifft nur das Netzentgelt. Kosten für Messstelle und Zähler sowie Unterschiede zwischen den Tarifen sind nicht enthalten. Rein rechnerisch liegt Modul 2 beim Netzentgelt ab etwa 2.900 kWh vorn (141,94 € ÷ 4,95 ct). Weil Zähler und Grundpreis hinzukommen, nennt die Verbraucherzentrale NRW als Faustregel: Modul 2 lohnt sich in der Regel ab etwa 4.000 kWh Wärmepumpen-Verbrauch im Jahr, darunter meist Modul 1.

Was Wärmepumpenstrom in NRW kostet

Die Verbraucherzentrale NRW hat im Februar 2026 einen Marktcheck veröffentlicht. Grundlage war eine Umfrage bei 23 Anbietern im August und September 2025. Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Modul-2-Tarife kosteten im Schnitt 24 ct/kWh inklusive Netzentgeltreduktion, die Spanne lag bei 20 bis 29 ct.
  • Dazu kam ein Grundpreis von durchschnittlich 140 Euro im Jahr, von 55 bis über 200 Euro.
  • Ohne Zweitzähler (Modul 1) lag der Arbeitspreis bei durchschnittlich 31,5 ct/kWh plus rund 200 Euro Grundpreis; die Entlastung betrug im Schnitt 145 Euro pro Jahr.
  • Etwa ein Viertel der Anbieter rechnete die Reduktion nicht in den Preis ein.

Im Beispiel der Verbraucherzentrale kosten 6.000 kWh mit Modul-2-Tarif rund 1.600 Euro im Jahr. Stromlieferanten müssen Netzentgelt und Reduzierung auf der Rechnung ausweisen. Sie sind aber nicht verpflichtet, den Rabatt an Sie weiterzugeben – maßgeblich ist Ihr Liefervertrag. Einen Grundversorger für Wärmestrom gibt es nicht. Vergleichen Sie deshalb gezielt Angebote.

Modul 1 oder 2: Wärmepumpe, Stromtarif und Zähler richtig kombinieren

Bevor Sie für die Wärmepumpe Stromtarif und Modul festlegen, helfen diese Fragen:

  1. Wie hoch ist Ihr Verbrauch? Unter etwa 4.000 kWh im Jahr ist Modul 1 meist die bessere Wahl.
  2. Ist Platz für einen zweiten Zähler? Laut Verbraucherzentrale NRW kann dafür ein neuer Zählerschrank nötig sein – mit Kosten von „mehrere 100 bis wenige 1.000 Euro“.
  3. Gibt der Tarif die Reduktion weiter? Vergleichen Sie Arbeitspreis und Grundpreis im Vertrag.
  4. Haben Sie ein intelligentes Messsystem? Nur dann kommt Modul 3 zusätzlich zu Modul 1 infrage.
  5. Kennen Sie die Heizstab-Leistung? Sie zählt bei der Grenze von 4,2 kW mit.

Wärmepumpen aus der Zeit vor 2024

Für Wärmepumpen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb gingen, gelten Übergangsregeln:

  • Mit vereinbarter Steuerung gilt die alte Regel bis 31.12.2028; spätestens ab 01.01.2029 wechseln diese Anlagen ins neue System.
  • Ohne Steuerungsvereinbarung bleiben sie dauerhaft ausgenommen.
  • Ein freiwilliger Wechsel ins neue System ist möglich, aber endgültig.
  • Wer eine alte Wärmepumpe gegen ein neues Gerät tauscht, fällt unter die neuen Regeln.

Alttarife sind laut Verbraucherzentrale NRW häufig günstiger als heutige Modul-2-Tarife. Ein freiwilliger Wechsel wird deshalb in der Regel nicht empfohlen. Ab 2029 ist außerdem eine Reform der Netzentgelte geplant. Laut der Beratungsgesellschaft Rödl sollen die Sonderentgelte nach § 14a erhalten bleiben, aber weiterentwickelt werden. Was das für die einzelnen Module bedeutet, ist noch offen.

Wärmepumpe in Duisburg und Umgebung

Luftwerk plant und installiert Luft-Wasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen in Duisburg, Moers, am Niederrhein und im westlichen Ruhrgebiet bis nach Krefeld, Düsseldorf, Neuss und Köln. Dabei denken wir Wärmepumpe, Stromtarif und Zählerplatz von Anfang an zusammen: Wir berücksichtigen die Leistung inklusive Heizstab und die Vorgaben nach § 14a EnWG und klären im Förder-Check KfW 458, welche Förderung infrage kommt. Rufen Sie an unter 0176 410 690 04 oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

Weiterlesen: Wärmepumpe im Altbau · Klimaanlage: Stromverbrauch und Kosten · CO2-Preis und Heizkosten 2027

Quellen: § 14a EnWG; Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen; Netze Duisburg: Preisblatt Strom 2026; Verbraucherzentrale NRW: Marktcheck Wärmepumpenstromtarife; Rödl: Netzentgelte Strom, AgNes-Zwischenstand. Stand: Oktober 2026.

Häufig gestellte Fragen

Lohnt sich Modul 2 mit zweitem Zähler für meine Wärmepumpe?+

Laut Verbraucherzentrale NRW in der Regel ab etwa 4.000 kWh Wärmepumpenstrom im Jahr, darunter meist Modul 1. Bedenken Sie die Kosten für Zähler und eventuell einen neuen Zählerschrank. In Duisburg spart Modul 2 laut Preisblatt 2026 rund 4,95 ct je kWh Netzentgelt.

Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe abschalten?+

Nein. Er darf die Leistung nur bei drohender Netzüberlastung und nur so lange wie nötig dimmen. Pro Gerät bleiben mindestens 4,2 kW verfügbar, bei großen Anlagen über 11 kW 40 % der Anschlussleistung. Ihr Haushaltsstrom bleibt unberührt.

Gilt § 14a EnWG auch für Klimaanlagen?+

Ja. Anlagen zur Raumkühlung mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung sind erfasst. Mehrere Geräte derselben Kategorie werden addiert: Drei Splitgeräte mit je 1,5 kW ergeben 4,5 kW und fallen damit unter die Regel.

Muss mein Stromanbieter den Netzentgelt-Rabatt weitergeben?+

Nein. Lieferanten müssen Netzentgelt und Reduzierung auf der Rechnung ausweisen, sind aber nicht verpflichtet, den Rabatt weiterzugeben. Laut Verbraucherzentrale NRW rechnet etwa ein Viertel der Anbieter die Reduktion nicht ein. Vergleichen Sie daher die Tarife.

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