Raumtemperatur im Büro: Was die ASR A3.5 vorschreibt und welche Kühlung hilft

Wird es im Sommer im Büro zu heiß, sinken Konzentration und Leistung. Doch ab welcher Raumtemperatur im Büro muss der Arbeitgeber handeln? Maßgeblich ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“. Wir erklären die wichtigsten Schwellenwerte und zeigen, welche technischen Lösungen dauerhaft helfen.

Büro mit Klimaanlage – angenehme Raumtemperatur im Büro (Beispielbild)
Beispielbild

Raumtemperatur im Büro: Die Schwellen der ASR A3.5

Die ASR A3.5 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen im Sommer nennt sie drei wichtige Schwellen:

Lufttemperatur im RaumWas gilt nach ASR A3.5
über 26 °CDer Arbeitgeber soll zusätzliche Maßnahmen ergreifen.
über 30 °CDer Arbeitgeber muss wirksame Maßnahmen ergreifen.
über 35 °CDer Raum ist ohne besondere Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.

Voraussetzung ist unter anderem ein wirksamer Sonnenschutz. Den genauen Wortlaut finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Kurzfristige Maßnahmen gegen Hitze im Büro

Die ASR A3.5 nennt eine Reihe von Maßnahmen, die ohne große Investition helfen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Sonnenschutz richtig steuern, etwa Jalousien auch nach Feierabend geschlossen lassen
  • früh morgens und nachts lüften
  • Wärmequellen wie Drucker und Kopierer reduzieren oder verlagern
  • Gleitzeit ausweiten und Kleiderregeln lockern
  • geeignete Getränke bereitstellen

Diese Maßnahmen stoßen allerdings an Grenzen, wenn Hitzeperioden länger dauern. Besonders betroffen sind Dachgeschosse, Glasfassaden und Räume mit vielen Geräten.

Klimaanlage im Büro: Welche Systeme passen?

Für einzelne Büros genügt oft eine Split-Klimaanlage. Mehrere Räume lassen sich dagegen effizient mit einer Multisplit-Klimaanlage versorgen. Für ganze Etagen, Praxen oder Hotels empfehlen wir meist eine VRF-Klimaanlage, weil sie viele Räume einzeln regelt. Zudem können viele Geräte im Winter heizen.

Neben der Temperatur zählt außerdem die Luftqualität. Eine RLT-Anlage mit Wärmerückgewinnung sorgt für frische Luft und kann mit Kühlung kombiniert werden.

Planung: So vermeiden Sie Fehlinvestitionen bei der Raumtemperatur im Büro

  • Kühllast berechnen lassen – Fläche, Fenster, Personen und Geräte zählen
  • Aufstellort der Außengeräte früh klären, auch wegen Schall und Vermieterzustimmung
  • Kältemittel beachten: Ab 2029 gelten für neue Split-Geräte bis 12 kW strengere Grenzwerte (mehr dazu im Ratgeber zum R32 Verbot)
  • Wartung einplanen: Filter und Wärmetauscher regelmäßig reinigen

Wer im Frühjahr plant, bekommt die Montage vor der Hitzesaison. Luftwerk erstellt für Büros, Praxen und Gewerbe in Duisburg eine Kühllastberechnung und ein transparentes Angebot. Anfragen stellen Sie am einfachsten über unsere Anfrage für Gewerbe. Einen Überblick über Kosten finden Sie auf unserer Seite Klimaanlagen in Duisburg.

Häufig gestellte Fragen

Ab welcher Raumtemperatur ist es im Büro zu warm?+

Nach der Technischen Regel ASR A3.5 soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten. Darüber soll der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen, ab 30 °C muss er wirksame Maßnahmen ergreifen. Über 35 °C ist ein Raum ohne besondere Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.

Muss der Arbeitgeber eine Klimaanlage einbauen?+

Eine generelle Pflicht zur Klimaanlage gibt es nicht. Ab 30 °C muss der Arbeitgeber aber wirksame Maßnahmen ergreifen, die er auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festlegt. Eine Klimaanlage ist dabei die zuverlässigste technische Lösung, gerade in Dachgeschossen und Räumen mit Glasfassade.

Welche Klimaanlage eignet sich für ein Büro?+

Für einzelne Büros reicht oft eine Split-Klimaanlage, für mehrere Räume eine Multisplit-Anlage und für ganze Etagen, Praxen oder Hotels meist eine VRF-Anlage. Luftwerk berechnet die Kühllast und erstellt ein transparentes Angebot für Duisburg und Umgebung.

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