Wird es im Sommer im Büro zu heiß, sinken Konzentration und Leistung. Doch ab welcher Raumtemperatur im Büro muss der Arbeitgeber handeln? Maßgeblich ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“. Wir erklären die wichtigsten Schwellenwerte und zeigen, welche technischen Lösungen dauerhaft helfen.

Raumtemperatur im Büro: Die Schwellen der ASR A3.5
Die ASR A3.5 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen im Sommer nennt sie drei wichtige Schwellen:
| Lufttemperatur im Raum | Was gilt nach ASR A3.5 |
|---|---|
| über 26 °C | Der Arbeitgeber soll zusätzliche Maßnahmen ergreifen. |
| über 30 °C | Der Arbeitgeber muss wirksame Maßnahmen ergreifen. |
| über 35 °C | Der Raum ist ohne besondere Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet. |
Voraussetzung ist unter anderem ein wirksamer Sonnenschutz. Den genauen Wortlaut finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Kurzfristige Maßnahmen gegen Hitze im Büro
Die ASR A3.5 nennt eine Reihe von Maßnahmen, die ohne große Investition helfen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Sonnenschutz richtig steuern, etwa Jalousien auch nach Feierabend geschlossen lassen
- früh morgens und nachts lüften
- Wärmequellen wie Drucker und Kopierer reduzieren oder verlagern
- Gleitzeit ausweiten und Kleiderregeln lockern
- geeignete Getränke bereitstellen
Diese Maßnahmen stoßen allerdings an Grenzen, wenn Hitzeperioden länger dauern. Besonders betroffen sind Dachgeschosse, Glasfassaden und Räume mit vielen Geräten.
Klimaanlage im Büro: Welche Systeme passen?
Für einzelne Büros genügt oft eine Split-Klimaanlage. Mehrere Räume lassen sich dagegen effizient mit einer Multisplit-Klimaanlage versorgen. Für ganze Etagen, Praxen oder Hotels empfehlen wir meist eine VRF-Klimaanlage, weil sie viele Räume einzeln regelt. Zudem können viele Geräte im Winter heizen.
Neben der Temperatur zählt außerdem die Luftqualität. Eine RLT-Anlage mit Wärmerückgewinnung sorgt für frische Luft und kann mit Kühlung kombiniert werden.
Planung: So vermeiden Sie Fehlinvestitionen bei der Raumtemperatur im Büro
- Kühllast berechnen lassen – Fläche, Fenster, Personen und Geräte zählen
- Aufstellort der Außengeräte früh klären, auch wegen Schall und Vermieterzustimmung
- Kältemittel beachten: Ab 2029 gelten für neue Split-Geräte bis 12 kW strengere Grenzwerte (mehr dazu im Ratgeber zum R32 Verbot)
- Wartung einplanen: Filter und Wärmetauscher regelmäßig reinigen
Wer im Frühjahr plant, bekommt die Montage vor der Hitzesaison. Luftwerk erstellt für Büros, Praxen und Gewerbe in Duisburg eine Kühllastberechnung und ein transparentes Angebot. Anfragen stellen Sie am einfachsten über unsere Anfrage für Gewerbe. Einen Überblick über Kosten finden Sie auf unserer Seite Klimaanlagen in Duisburg.
Häufig gestellte Fragen
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