R32 Verbot: Was die F-Gase-Verordnung für Wärmepumpe und Klimaanlage bedeutet

Das R32 Verbot beschäftigt derzeit viele, die eine Wärmepumpe oder Klimaanlage planen. Denn die EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 begrenzt schrittweise, welche Kältemittel in neuen Geräten stecken dürfen. Wir erklären, was ab 2027 und 2029 gilt, warum Ihre bestehende Anlage weiterlaufen darf und worauf Sie beim Kauf achten sollten.

Außengeräte einer Klimaanlage auf dem Dach – Kältemittel und R32 Verbot (Beispielbild)
Beispielbild

Was das R32 Verbot genau bedeutet

R32 ist heute das gängigste Kältemittel in Wärmepumpen und Split-Klimaanlagen. Sein Treibhauspotenzial (GWP) liegt bei 675. Die Verordnung verbietet jedoch nicht den Betrieb, sondern das Inverkehrbringen neuer Geräte oberhalb bestimmter GWP-Grenzen. Das heißt: Neue Geräte dürfen ab einem Stichtag nicht mehr verkauft werden, bereits installierte Anlagen genießen Bestandsschutz.

R32 Verbot: Die Fristen im Überblick

BauartLeistungVerbot für neue Geräte
Monoblock-Wärmepumpebis 50 kWGWP über 150 ab 2027
Split-Wärmepumpe Luft/Wasserbis 12 kWGWP über 150 ab 2027
Split-Klimaanlage / Luft-Luft-Wärmepumpebis 12 kWGWP über 150 ab 2029
Split-Geräte Luft/Wasser und Luft/Luftbis 12 kWF-Gase grundsätzlich ab 2035

Quellen: Bundesverband Wärmepumpe und Umweltbundesamt. Die Stufen nach 2030 stehen unter dem Vorbehalt einer Überprüfung der Verordnung.

Achtung, eine häufige Verwechslung: Split-Klimaanlagen mit Heizfunktion sind Luft/Luft-Geräte. Für sie gilt die GWP-Grenze von 150 erst ab 2029, nicht schon ab 2027.

Bestandsschutz: Ihre R32-Anlage darf weiterlaufen

Wer bereits eine Wärmepumpe oder Klimaanlage mit R32 betreibt, muss nichts tun. Es gibt keine Austauschpflicht. Außerdem bleiben Wartung und Reparatur erlaubt, denn ein Serviceverbot betrifft nur Kältemittel mit einem GWP ab 2.500. Allerdings kann ein Kältemittel, das aus dem Neuverkauf läuft, langfristig teurer werden.

Wichtig für Betreiber größerer Anlagen: Ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent ist eine regelmäßige Dichtheitskontrolle vorgeschrieben. Bei R32 entspricht das rund 7,4 Kilogramm Füllmenge.

R290 als Alternative zum R32

Die wichtigste Alternative ist R290, also Propan. Es hat ein sehr niedriges Treibhauspotenzial und ist kein F-Gas. Deshalb fällt es nicht unter die Verbote. Zudem erreichen R290-Wärmepumpen hohe Vorlauftemperaturen, was im Altbau hilft.

Propan ist jedoch brennbar. Hersteller begrenzen daher die Füllmengen, und bei der Aufstellung gelten Abstandsregeln. Die Installation gehört deshalb in die Hand eines Fachbetriebs, der die Sicherheitsvorgaben kennt.

Nach dem R32 Verbot: Unsere Empfehlung beim Kauf

  • Wärmepumpe für die Heizung: Wählen Sie möglichst ein Gerät mit R290 – dann sind Sie auch nach 2027 auf der sicheren Seite.
  • Klimaanlage: R32-Geräte sind bis Ende 2028 regulär erhältlich und bleiben danach wartbar. Wer langfristig plant, fragt nach Geräten mit Kältemitteln unter GWP 150.
  • Förderung: Prüfen Sie bei Förderanträgen die jeweils aktuellen Anforderungen an das Kältemittel.

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Häufig gestellte Fragen

Ist das Kältemittel R32 verboten?+

Nicht im Betrieb. Die EU-F-Gase-Verordnung verbietet nur den Verkauf neuer Geräte oberhalb bestimmter Treibhauspotenzial-Grenzen: Monoblock-Wärmepumpen bis 50 kW und Split-Wärmepumpen Luft/Wasser bis 12 kW ab 2027, Split-Klimaanlagen bis 12 kW ab 2029. Bestehende R32-Anlagen dürfen weiterlaufen.

Darf meine R32-Klimaanlage weiter gewartet werden?+

Ja. Ein Serviceverbot gilt nur für Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial ab 2.500. R32 liegt bei 675, Wartung und Reparatur bleiben also erlaubt.

Was ist die Alternative zu R32?+

Die wichtigste Alternative ist R290 (Propan). Es hat ein sehr niedriges Treibhauspotenzial und ist kein F-Gas. Da Propan brennbar ist, gehört die Installation in die Hand eines Fachbetriebs, der Füllmengen und Abstandsregeln beachtet.

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