Legionellenprüfung Pflicht? Was Vermieter wissen müssen

Im Keller steht ein großer Warmwasserspeicher, die Mieter duschen täglich – und plötzlich fragt jemand nach dem letzten Legionellenbefund. Viele Vermieter und Hausverwaltungen sind dann unsicher: Ist die Legionellenprüfung Pflicht, wie oft wird sie fällig und was ist bei einem auffälligen Ergebnis zu tun? Dieser Ratgeber erklärt die Regeln der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verständlich und zeigt, was technisch hilft, damit hohe Werte gar nicht erst entstehen.

Warmwasserspeicher mit Probenahmeventil im Keller eines Mehrfamilienhauses (Symbolbild, KI-generiert)
Symbolbild (KI-generiert)

Wann ist die Legionellenprüfung Pflicht?

Die Untersuchungspflicht steht in § 31 TrinkwV. Sie gilt für Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben. Zusätzlich müssen alle drei folgenden Bedingungen zutreffen:

  1. Große Warmwasseranlage: Der Trinkwassererwärmer fasst mehr als 400 Liter (Speicher oder zentraler Durchfluss-Trinkwassererwärmer) – oder mindestens eine Leitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle enthält mehr als 3 Liter. Die Zirkulationsleitung zählt dabei nicht mit.
  2. Vernebelung: Im Gebäude gibt es Duschen oder andere Einrichtungen, in denen Trinkwasser vernebelt wird.
  3. Gebäudeart: Es handelt sich nicht um ein Ein- oder Zweifamilienhaus.

Umgangssprachlich heißt eine solche Anlage oft „Großanlage“. Der Begriff stammt aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 551. Die Verordnung selbst nennt nur die Kriterien. Fehlt eine der drei Bedingungen, entfällt die Untersuchungspflicht nach § 31.

Vermietung zählt als gewerbliche Tätigkeit

Viele private Vermieter sehen sich nicht als Gewerbe. Für die Trinkwasserverordnung spielt das keine Rolle: § 2 Nr. 8 TrinkwV zählt die Bereitstellung von Trinkwasser im Rahmen einer Vermietung ausdrücklich zur gewerblichen Tätigkeit. Ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit zentraler Warmwasserbereitung und Duschen ist damit erfasst, sofern die technischen Kriterien erfüllt sind.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Zweifel gibt das zuständige Gesundheitsamt Auskunft.

Wie oft auf Legionellen geprüft werden muss

Die Intervalle regelt § 31 TrinkwV. Für die Wohnungswirtschaft ist vor allem die erste Zeile wichtig:

FallUntersuchung auf Legionellen
Vermietung (gewerblich, nicht öffentlich)mindestens alle 3 Jahre
Öffentliche Tätigkeit, z. B. Schule oder Sporthallemindestens jährlich; nach 3 beanstandungsfreien Jahren kann das Gesundheitsamt auf bis zu 3 Jahre verlängern (nicht bei Kliniken und Pflegeeinrichtungen)
Neue Anlageerste Untersuchung 3 bis 12 Monate nach Inbetriebnahme
Ein- oder Zweifamilienhauskeine Untersuchungspflicht nach § 31

Beispiel: Ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit zentralem 500-Liter-Speicher und Duschen in allen Wohnungen erfüllt alle drei Bedingungen. Hier ist die Legionellenprüfung Pflicht, und zwar mindestens alle drei Jahre. Wird die Warmwasseranlage neu gebaut, ist die erste Untersuchung 3 bis 12 Monate nach der Inbetriebnahme fällig.

Ab 100 KBE pro 100 ml: Diese Schritte sind Pflicht

Für Legionellen gilt ein technischer Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) je 100 Milliliter (Anlage 3 Teil II TrinkwV). Der Wert berücksichtigt bereits die Messunsicherheit. Wird er erreicht, schreibt § 51 TrinkwV dem Betreiber feste Schritte vor:

  1. Unverzüglich Anzeige beim Gesundheitsamt, sofern das Labor das nicht schon erledigt hat.
  2. Ursachen klären – mit Ortsbesichtigung und Prüfung, ob die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
  3. Eine schriftliche Risikoabschätzung nach der Empfehlung des Umweltbundesamts (UBA) erstellen.
  4. Abhilfemaßnahmen umsetzen.
  5. Alle Maßnahmen dokumentieren und die Unterlagen 10 Jahre aufbewahren.

Gerade die Ursachenklärung ist Technikarbeit: Wo kühlt das Warmwasser ab, arbeitet die Zirkulation richtig, stimmen Speicher- und Rücklauftemperatur? Hier ist ein Fachbetrieb für Sanitärtechnik gefragt.

Labor oder Fachbetrieb: Wer macht was?

Die Probenahme und die Untersuchung übernimmt ein akkreditiertes Labor. Luftwerk nimmt keine Laborproben. Unsere Aufgabe ist die Technik dahinter: Wir prüfen und optimieren Ihre Trinkwasser-Installation, damit sie die Anforderungen dauerhaft erfüllt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Temperaturen am Austritt des Trinkwassererwärmers und im Zirkulationsrücklauf kontrollieren
  • Regelung von Speicher und Warmwasserbereitung prüfen und einstellen
  • Zirkulation und Leitungsführung auf Schwachstellen untersuchen
  • nach einem auffälligen Befund bei der Ursachenklärung unterstützen und Abhilfemaßnahmen umsetzen

Für Verwalter größerer Bestände bündeln wir das auf unserer Seite für Hausverwaltung und Wohnungswirtschaft.

Vorbeugen: Temperaturen nach DVGW W 551

Stand der Technik für den Legionellenschutz ist laut UBA ein dauerhaft hohes Temperaturniveau im Warmwassersystem. Für Großanlagen nennt das DVGW-Arbeitsblatt W 551 zwei Kernwerte:

  • Am Austritt des Trinkwassererwärmers mindestens 60 °C.
  • An keiner Stelle darf die Warmwassertemperatur um mehr als 5 Kelvin unter die Speicheraustrittstemperatur fallen.

Rechenbeispiel: Verlässt das Wasser den Speicher mit 60 °C, darf es im Zirkulationsrücklauf nicht unter 55 °C liegen (60 °C minus 5 K). Liegt der Rücklauf darunter, ist die Anforderung verfehlt, und die Ursache sollte ein Fachbetrieb suchen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es keine festen Vorschriften. Empfohlen werden 55 bis 60 °C; das UBA rät zu durchgängig über 55 °C.

Wärmepumpe und Legionellenschutz

Wer auf eine Wärmepumpe umsteigt, steht vor einem Zielkonflikt: Hohe Warmwassertemperaturen kosten Effizienz. Das UBA rechnet für ein Einfamilienhaus vor: Wird die Warmwassertemperatur von 48 auf 60 °C angehoben und kommt eine Zirkulation hinzu, sinkt die Jahresarbeitszahl der Warmwasserbereitung von 3,22 auf 2,19. Endenergie und Kosten steigen um rund 15 Prozent.

Eine sogenannte Legionellenschaltung, die das Wasser periodisch aufheizt (zum Beispiel täglich auf 70 °C), ist laut UBA weder im Regelwerk verankert noch in der Praxis als wirksam nachgewiesen. Das UBA hält sie für keine sichere Variante des Legionellenschutzes. Fachquellen nennen stattdessen Konzepte wie:

  • eine separate Warmwasser-Wärmepumpe
  • Warmwasser ganz oder teilweise über die Heizungs-Wärmepumpe, bei Bedarf mit Heizstab oder als Hochtemperatur-Wärmepumpe
  • direktelektrische Warmwasserbereitung
  • Frischwasserstation oder Hygienespeicher, die nur wenig Trinkwasser vorhalten

Ultrafiltration wird erforscht, ist aber noch nicht als Verfahren zugelassen. Welches Konzept passt, hängt vom Gebäude ab – mehr zur Wärmepumpe und zur Warmwasserbereitung finden Sie auf unseren Leistungsseiten.

Trinkwasserhygiene in Duisburg und Umgebung

Luftwerk unterstützt Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen bei der Trinkwasser-Installation: technische Prüfung, Einstellung von Temperaturen und Regelung, Umsetzung von Abhilfemaßnahmen nach einem Befund und Modernisierung der Warmwasserbereitung. Ob in Ihrem Haus die Legionellenprüfung Pflicht ist, zeigen die drei Kriterien oben; die Probenahme übernimmt ein akkreditiertes Labor. Mehr zu unserer Sanitärtechnik. Wir sind in Duisburg, Moers, am Niederrhein, im westlichen Ruhrgebiet sowie in Krefeld, Düsseldorf, Neuss bis Köln im Einsatz. Rufen Sie an unter 0176 410 690 04 oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

Weiterlesen: Hausverwaltung und Wohnungswirtschaft · Wartung und Service · Wärmepumpe im Altbau

Quellen: § 31 TrinkwV; § 2 TrinkwV; § 51 TrinkwV; Anlage 3 TrinkwV; Umweltbundesamt: Factsheet Trinkwarmwasserkonzepte (PDF). Stand: Oktober 2026.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Legionellenprüfung für Vermieter Pflicht?+

Ja, wenn alle Bedingungen aus § 31 TrinkwV zutreffen: Trinkwassererwärmer über 400 Liter oder über 3 Liter Leitungsinhalt, Duschen vorhanden und kein Ein- oder Zweifamilienhaus. Vermietung gilt als gewerbliche Tätigkeit.

Wie oft muss auf Legionellen geprüft werden?+

Bei Vermietung mindestens alle 3 Jahre. Eine neue Anlage wird erstmals 3 bis 12 Monate nach Inbetriebnahme untersucht. Bei öffentlicher Tätigkeit, etwa in Schulen, gilt grundsätzlich ein jährlicher Turnus.

Was muss ich ab 100 KBE pro 100 ml tun?+

Dann ist der technische Maßnahmenwert erreicht. Der Betreiber muss das Gesundheitsamt informieren, die Ursache klären, eine Risikoabschätzung erstellen, Abhilfe schaffen und alles 10 Jahre dokumentieren.

Schützt eine Legionellenschaltung an der Wärmepumpe?+

Laut Umweltbundesamt nicht sicher. Periodisches Aufheizen ist weder im Regelwerk verankert noch in der Praxis als wirksam nachgewiesen. Stand der Technik ist ein dauerhaft hohes Temperaturniveau im Warmwassersystem.

Haben Sie weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Jetzt kostenlos anfragen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Luftwerk Duisburg · Heizung · Klima · Lüftung · Sanitär

Ein Anruf. Vier Gewerke. Rund um die Uhr.

0176 410 690 04 WhatsApp

Heizungsnotdienst 24/7  ·  Für Hausverwaltungen  ·  Haustechnik-Kompass (kostenlos)  ·  Ratgeber  ·  Presse

Einsatzgebiet: Homberg · Rheinhausen · Duisburg-Mitte · Meiderich · Hamborn · Walsum · Moers · Dinslaken · Wärmeplan Duisburg

Kostenlos & unverbindlich

Fördermittel-Check

Prüfen Sie in 60 Sekunden Ihre Fördermöglichkeiten

Welchen Gebäudetyp haben Sie?

Wählen Sie Ihren Gebäudetyp aus

🏠 Einfamilienhaus
🏢 Mehrfamilienhaus
🏭 Gewerbe
🏛️ Öffentlich

Wann wurde Ihr Gebäude gebaut?

Das Baujahr beeinflusst die Förderhöhe

🏚️ Vor 1980
🏗️ 1980 – 2000
🏡 2001 – 2015
✨ Nach 2015

Welche Heizung haben Sie aktuell?

Bei Austausch alter Heizungen gibt es höhere Förderung

🛢️ Ölheizung
🔥 Gasheizung
⚡ Elektroheizung
❓ Sonstige

Welche Maßnahme planen Sie?

Wählen Sie Ihre gewünschte neue Heizung

♨️ Wärmepumpe
🪵 Pellet / Biomasse
☀️ Solarthermie
🏙️ Fernwärme

Fast geschafft! Ihre Kontaktdaten

Wir senden Ihnen Ihre persönliche Fördermittel-Einschätzung

🔒 Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Datenschutzerklärung
✓

Vielen Dank!

bis zu 80%

Förderung möglich

Wir prüfen Ihre individuellen Fördermöglichkeiten und senden Ihnen innerhalb von 2 Stunden eine erste Einschätzung per E-Mail.

📍 Fachbetrieb
aus Duisburg
✅ Förder-Check
inklusive
⏱️ Antwort in
2 Stunden
WhatsApp
Nach oben scrollen