Die neuen Fenster sind drin, es zieht nicht mehr, die Heizkosten sinken. Doch im ersten Winter beschlagen morgens die Scheiben, und in der Schlafzimmerecke zeigen sich dunkle Flecken. Der Grund: Durch die dichtere Hülle entweicht weniger Feuchte von allein. Ob und wie Sie gegensteuern müssen, klärt ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 – am besten schon vor der Sanierung. Hier lesen Sie, wann es nötig ist, welche Lüftungsstufen es gibt, wer es erstellt und was die Förderung verlangt.

Was ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 klärt
Früher sorgten undichte Fenster und Fugen für einen ständigen, unkontrollierten Luftaustausch. Fachleute nennen das Infiltration. Wird das Gebäude dichter, fällt dieser Austausch weitgehend weg. Das Lüftungskonzept prüft, ob die verbleibende Infiltration reicht, um Feuchteschäden zu vermeiden – und welche lüftungstechnische Maßnahme (LtM) sonst nötig ist.
Laut den technischen FAQ der KfW gehören dazu der erforderliche Außenluftvolumenstrom und die gewählte Lösung. Mindestens ist festzustellen, ob lüftungstechnische Maßnahmen für den Feuchteschutz nötig sind. Das Ergebnis kann also auch sein, dass keine zusätzliche Technik gebraucht wird.
Lüftungskonzept DIN 1946-6: Gesetz oder Regel der Technik?
Die DIN 1946-6 ist kein Gesetz. Sie gilt aber als anerkannte Regel der Technik. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verlangt in § 13 eine dauerhaft luftdichte Gebäudehülle. Zugleich stellt es klar, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften über den erforderlichen Mindestluftwechsel unberührt bleiben. Wer dicht baut, muss also an die Lüftung denken.
Weil Planung und Ausführung sich an den anerkannten Regeln der Technik messen lassen müssen, ist das Lüftungskonzept in der Praxis auch eine Frage der Haftung, etwa wenn nach einem Fenstertausch Schimmel entsteht. Als Alternative zur DIN 1946-6 nennt TÜV SÜD die DIN/TS 4108-8, die auch die Fensterlüftung berücksichtigt. Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wann ein Lüftungskonzept fällig wird
Für jeden Neubau sieht die DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept vor. Bei einer Modernisierung kommt es darauf an, wie stark die Gebäudehülle abgedichtet wird. Typische Anlässe:
- Neubau eines Wohngebäudes
- Austausch von Fenstern
- neue Abdichtung oder Dämmung des Dachs
- je nach Quelle auch eine Fassadendämmung, die die Dichtheit verbessert, etwa ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
- jede geförderte Maßnahme, die die Luftdichtheit erhöht (siehe unten)
Wie viel Sanierung ein Konzept auslöst, wird unterschiedlich beschrieben. Eine häufig genannte Faustregel aus der Fachliteratur lautet: Ein Konzept ist nötig, wenn mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird – im Einfamilienhaus auch, wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird. Andere Quellen fassen den Kreis weiter. Maßgeblich ist die Norm bzw. die Einschätzung des Fachplaners. Lassen Sie den Bedarf deshalb vor Baubeginn prüfen.
Die vier Lüftungsstufen im Überblick
Die DIN 1946-6 unterscheidet vier Lüftungsstufen. Die Formulierungen variieren je nach Quelle leicht, der Kern ist gleich:
| Stufe | Wofür | Wie sichergestellt |
|---|---|---|
| Lüftung zum Feuchteschutz (FL) | Bautenschutz bei reduzierten Feuchtelasten; abhängig vom Wärmeschutz des Gebäudes | ständig (24 Stunden, 365 Tage) und nutzerunabhängig – aktive Fensterlüftung darf nicht eingeplant werden |
| Reduzierte Lüftung (RL) | hygienischer Mindeststandard und Bautenschutz, auch bei zeitweiliger Abwesenheit | weitgehend nutzerunabhängig |
| Nennlüftung (NL) | Hygiene, Gesundheit und Bautenschutz bei normaler Nutzung | Nutzer kann teilweise per Fensterlüftung beitragen |
| Intensivlüftung (IL) | Abbau von Lastspitzen, z. B. beim Kochen oder Wäschewaschen | zeitweise erhöhte Lüftung |
Für die Praxis entscheidend ist die erste Stufe: Der Feuchteschutz muss auch dann funktionieren, wenn niemand zu Hause ist und kein Fenster geöffnet wird. Warum Feuchte an kalten Wänden so schnell kritisch wird, erklärt unser Ratgeber Luftfeuchtigkeit zu hoch.
Welche Lösungen infrage kommen
Reicht die Infiltration nicht aus, sind lüftungstechnische Maßnahmen nötig. Infrage kommen:
- Außenwand-Luftdurchlässe (ALD): Durchlässe in der Außenwand, über die gezielt Außenluft nachströmt.
- Schachtlüftung: Die Abluft wird über Schächte abgeführt.
- Ventilatorgestützte Lüftung: etwa eine zentrale oder dezentrale kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL).
Bei erhöhten Anforderungen an Energieeffizienz, Schallschutz oder Luftqualität ist immer eine ventilatorgestützte Lüftung erforderlich. Fensterlose Räume, etwa innenliegende Bäder, werden weiterhin nach DIN 18017-3 entlüftet. Mehr dazu auf unseren Seiten zur kontrollierten Wohnraumlüftung und zu Lüftungsanlagen.
Wer das Lüftungskonzept erstellt
Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellen darf laut Fachliteratur jeder Fachmann, der in Planung, Ausführung oder Instandhaltung lüftungstechnischer Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist. Das kann ein SHK- oder Lüftungsfachbetrieb sein, ein Planer oder ein Energieberater.
Im Neubau beauftragt in der Regel der Architekt gemeinsam mit dem Bauherrn einen Planer oder Errichter. Bei kleineren Modernisierungen sieht die verbreitete Praxis denjenigen gefordert, der die lüftungsrelevante Änderung auslöst – etwa den Fensterbauer. Eine ausdrückliche gesetzliche Regel dazu gibt es nicht. Klären Sie deshalb vor der Auftragsvergabe schriftlich, wer das Konzept erstellt. So läuft es in der Regel ab:
- Gebäude und Wärmeschutzniveau erfassen.
- Prüfen, ob die Infiltration für den Feuchteschutz reicht.
- Den erforderlichen Außenluftvolumenstrom bestimmen.
- Falls nötig, eine lüftungstechnische Maßnahme festlegen.
- Ergebnis dokumentieren – wichtig für Nachweis und Förderung.
Eine erste Orientierung bietet der „OnlineCheck Wohnungslüftung“ der VdZ.
Lüftungskonzept und KfW-Förderung
Wer eine Sanierung fördern lässt, kommt am Konzept nicht vorbei. Die Liste technischer FAQ zur BEG-Einzelmaßnahme (Version 7.0, Juni 2026, Punkt 2.03) legt fest: Bei geförderten Maßnahmen, die die Luftdichtheit eines Wohngebäudes erhöhen, ist ein Lüftungskonzept zu erstellen, zum Beispiel nach DIN 1946-6. Genannt werden ausdrücklich Fenstertausch und Dachdämmung. Die Umsetzung verantwortet der Förderempfänger.
Für Nichtwohngebäude gilt das ebenso (Punkt 2.04). Der Außenluftvolumenstrom richtet sich dort nach Arbeitsstättenrecht bzw. DIN EN 16798-1. Die daraus folgenden Maßnahmen sind umzusetzen; eine mechanische Anlage ist aber nicht zwingend.
Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung kann selbst förderfähig sein. Laut ADAC liegt der Fördersatz bei 15 Prozent. Nach dem Einbau müssen die Luftvolumenströme einreguliert und messtechnisch nachgewiesen werden. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuelle Richtlinie.
Lüftungskonzept in Duisburg und Umgebung
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Weiterlesen: Luftfeuchtigkeit zu hoch · Richtig lüften im Winter · Energieberatung
Quellen: haustechnikdialog: Lüftungskonzept; TÜV SÜD: Lüftungskonzept für Wohnungen; § 13 GModG; KfW: Liste technischer FAQ BEG EM, Version 7.0 (PDF); Stadt Dortmund: DIN 1946-6 und Lüftungsanlagen (PDF); ADAC: Förderung. Stand: Oktober 2026.
Häufig gestellte Fragen
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